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Häufig gestellte Fragen
Internationale Gesellschaft für Eisenbahnverkehr (IGE)
- Privatunternehmen
Frage: Gehört die IGE zur Deutschen Bahn AG? Antwort: Nein. Die IGE ist ein privater Reiseveranstalter und ein privates Eisenbahnverkehrsunternehmen, das keinerlei Subventionen oder andere Zuwendungen erhält.
Reisen
- Großraumwagen - Abteilwagen
Frage: Besitzt die IGE-Großraumwagen? Antwort: Nein, wir setzen Abteilwagen ein. Die Abteiltüre kann gegenüber dem Abteilgang verschlossen werden, um Zugluft und Kälte zu vermeiden.
- Gepäckablage
Frage: Wo kann ich mein Gepäck verstauen? Antwort: Im Abteil in zwei übereinander liegenden Fächern und zusätzlich an beiden Enden jedes Reisezugwagens in speziellen geräumigen Gepäckboxen.
- Gepäck-Service
Frage: Ältere Reisende schätzen bequemes Reisen. Gibt es bei der IGE Gepäcktransfers? Antwort: Ja, soweit möglich und sinnvoll. Bei längeren Distanzen werden auch Personentransfers in Bussen eingerichtet, soweit möglich und sinnvoll. Zudem sind unsere Reiseleiter/innen bei Sonderzug- und Gruppenreisen in Regelzügen wenn immer möglich behilflich.
- Informationen über Land und Leute sowie Wissenswertes aus der Bahnwelt
Frage: Erfährt man auf IGE-Reisen etwas über Land, Leute und Bahntechnik? Antwort: Ja. Unsere erfahrenen Reiseleiter sorgen für eine lückenlose Information. In unseren IGE-eigenen Sonderzügen informieren wir unsere Reisegäste über unsere Bord-Lautsprecheranlage. Sogar im Bernina- und Glacier-Express oder auch anderen IGE-fremden Zügen (z. B. der Montreux-Oberland Bernois-Bahn MOB) informieren wir unsere Passagiere über die Bord-Lautsprecher.
- Sonderzug-Team
Frage: Wie setzt sich das Team eines IGE-Touristiksonderzuges zusammen? Antwort: Lokführer (bedient die Lokomotive), Zugführer (als Zugchef für die betriebliche und technische Sicherheit zuständig. In Deutschland setzen wir dafür unseren eigenen Zugführer ein, im Ausland müssen wir auf diejenigen der jeweiligen Bahnverwaltung zurückgreifen. allein der Zugführer darf einen Zug abfahren lassen.), Wagenmeister (zuständig für die technische Wartung), Reiseleiter (organisatorisch für den Reiseablauf verantwortlich; sorgt auch für die Durchsagen über die Lautsprecheranlage eines Zuges), Reinigungskraft (zuständig für die Hygiene an Bord), Speisewagen- und Barwagen-Bewirtschaftungsmannschaft (Catering-Team)
- Charterzüge
Außer den selbst veranstalteten Reisen besteht zudem die Möglichkeit, unseren Sonderzug zu chartern. Sie planen einen Betriebsausflug, eine Geburtstagsfeier oder möchten mit Ihrem Fanclub zu einem Eishockeyspiel reisen? Fragen Sie bei uns an!
Buchung & Reiserücktritt
- Buchungsablauf
Frage: Was passiert nach einer schriftlichen Reise-Anmeldung (Mehrtagesfahrten)? Antwort: Sie erhalten eine schriftliche Buchungsbestätigung, in der Sie gebeten werden, 10% des Gesamtreisepreises anzuzahlen. Kommt eine Reise zustande, erhalten Sie eine Durchführungsbestätigung mit allen erforderlichen Unterlagen, in der Sie um die Entrichtung des restlichen Betrages gebeten werden.
- Fensterplatz-Reservierung
Frage: Kann man bei der IGE Fensterlätze reservieren? Antwort: Jein. Jeder Reisegast kann auf seiner Buchung den Wunsch äußern, dass wir einen Fensterplatz für ihn buchen. Soweit dies möglich ist, tun wir das auch. Eine Garantie geben wir dabei nicht. - Viele unserer Bahnfans schwören übrigens auf Gangplätze; sie möchten schnell Zugang zu den Abteilgängen haben, ohne dabei ihre Mitfahrer/innen belästigen zu müssen.
- Geld zurück
Frage: Bekommt man nach einer Fahrtabsage durch die IGE die geleistete Anzahlung zurück? Antwort: Selbstverständlich.
- Reiserücktritt
Frage: Was tue ich, wenn ich eine Reise nicht antreten kann? Antwort: Schnellstmöglich die IGE informieren. Es genügt mündlich. Wir empfehlen aber zusätzlich eine schriftliche Stornierung. Zudem ist unverzüglich das Versicherungsunternehmen zu verständigen, bei dem eine Stornoversicherung abgeschlossen worden war.
- Tagesfahrten
Frage: Gibt es bei Tagesfahrten eine Buchungsbestätigung? Antwort: Nein. Sie erhalten alle erforderlichen Unterlagen inkl. Rechnung ca. 8 Tage vor Reisebeginn.
- Mehrtagesfahrten
Frage: Kann ich Mehrtagesreisen mündlich buchen? Antwort: Nein. Nur schriftlich per Post, Fax, Online-Buchungsformular, E-Mail. Lediglich Tagestouren können mündlich gebucht werden.
Ermäßigungen
- Sozialermäßigungen
Frage: Gibt es bei der IGE Rabatte für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Rentner? Antwort: Nein. Wir sind ein Privatunternehmen und erhalten keine Subventionen.
- Club- und Kinder-Rabatte
Frage: Gibt es sonst irgendwelche Rabatte auf IGE-Reisen? Antwort: Ja, 5% für Mitglieder des Eisenbahn-Romantik-Clubs gegen Vorlage oder Angabe der jeweiligen Mitgliedsnummer. Bei Reisen, welche vom Südwest-Fernsehen (Eisenbahn-Romantik) veranstaltet werden, erhalten Mitglieder des Eisenbahn-Romantik-Clubs einen Rabatt von 10 %, jedoch nur bis zum Anmeldeschluss. Bei Buchungen nach dem Anmeldeschluss werden nur 5 % Rabatt gewährt. Bei unseren Mehrtagesreisen gewähren wir für Kinder einen Rabatt von 30%. Bei Tagesfahrten gelten besondere Vergünstigungen: Kinderfestpreise, Familien-Tickets.
Versicherungen
- Reisepreis-Sicherungsschein
Frage: Was passiert bei Insolvenz der IGE? Antwort: Jeder IGE-Reisegast erhält einen so genannten Reisepreis-Sicherungsschein, mit dem er von der Versicherung sein Geld zurückbekommt.
- Storno- bzw. Reiseversicherung
Frage: Bietet die IGE eine Reise-Kranken- und -Rücktrittsversicherung an? Antwort: Ja. Wir legen bei der ersten Buchungsbestätigung unverbindlich ein Service-Heft der Europäischen bei. Interessierte müssen dann innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach der ersten Buchungsbestätigung eine derartige Versicherung abschließen. Wird eine IGE-Reise wegen ungenügender Teilnehmerzahl oder anderen Gründen nicht durchgeführt, bekommt der Reisegast sein Geld gegen Vorlage der bestätigten Absage sein Geld zurück.
Technik
- IGE-Wagenflotte
Frage: Mit welchen Zügen fährt die IGE? Antwort: Mit IGE-eigenen Reisezugwagen, nämlich dem "Nostalgie-Express", bestehend aus Abteilwagen 1. und 2. Klasse. Zudem haben wir eigene Speisewagen sowie einen Salon-Barwagen, der zum Tanzwagen umgebaut werden kann. Letzterer verfügt über ein eigenes DJ-Abteil sowie über eine DVD-Anlage.
- Klimaanlage/Heizung
Frage: Verfügen die IGE-Reisezugwagen über eine Klimaanlage? Antwort: Nein. Viele unserer Reisegäste und vor allem unsere Bahnfans möchten während unserer Fahrten die Fenster öffnen. Dies geht bei Klimaanlagen nicht. Zudem sind deren elektronische Regler oft störanfällig. Unsere Wagen verfügen über eine Dachventilation und verschließbare Fenster. Zudem sind natürlich alle Wagen mit einer Heizung ausgerüstet.
- Maximale Reisegeschwindigkeit
Frage: Mit welcher Spitzengeschwindigkeit fahren IGE-Züge? Antwort: Mit max. 140 km/h. Wie möchten schließlich, dass unsere Gäste noch etwas von der Landschaft mitbekommen. Bei der IGE ist eben der Weg schon das Ziel.
- IGE-Lokomotiven
Frage: Mietet die IGE Ihre Lokomotiven bei anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)? Nein: Jein. Die IGE verfügt über eine eigene Diesel- sowie diverse Elektro-Lokomotiven, die in Deutschland, fallweise auch in Österreich, der Schweiz und der Slowakei zum Einsatz kommen. Ist dies nicht möglich, greift die IGE auf Lokomotiven von EVU in anderen Ländern zurück.
Sicherheit
- Sekundenschlaf
Frage: Eine häufige Unfallursache auf der Straße ist der so genannte Sekundenschlaf. Kann man sich auf der Schiene davor schützen? Antwort: Ja, mit dem so genannten Totmannsknopf, technisch SIFA (Sicherheitsfahrschaltung genannt). Jede/r Lokführer/in muss spätestens alle 20 Sekunden einen Knopf drücken bzw. auch wieder los lassen. Tut sie/er das nicht, tritt eine Zwangsbremsung ein. Die IGE beschäftigt übrigens eigene Lokführer.
- Geschwindigkeitseinhaltung
Frage: Eine häufige Unfallursache auf der Straße ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Sie kann nur punktuell durch automatische Kameras und Radar-Kontrollen geahndet werden. Wie werden Geschwindigkeitsübertretungen auf der Schiene kontrolliert? Antwort: Ja, mit der INDUSI (Induktive Zugsicherung) Jede/r Lokführer/in muss Geschwindigkeitsbeschränkungen quittieren und den Zug entsprechend abbremsen. Tut sie/er dies nicht, tritt nach einer optischen und akustischen Warnung eine Zwangsbremsung ein.
- Rote Signale bedeuten Halt
Frage: Durch das Überfahren von Verkehrsampeln, die auf Rot stehen, entstehen häufig Unfälle. Gibt es auf der Schiene einen Schutz vor dem Überfahren eines roten Signals? Antwort: Ja, mit der INDUSI (Induktive Zugsicherung). Jedes so genannte Vorsignal, das ein rotes Signal ankündigt, muss quittiert werden. Tut dies die/der Lokführer/in nicht, tritt eine Zwangsbremsung ein. Überfährt sie/er ein rotes Signal, tritt nach einer optischen und akustischen Warnung ebenfalls eine Zwangsbremsung ein.
- Fahrtenschreiber
Frage: LKW sind mit Fahrtenschreibern ausgerüstet, die Geschwindigkeitsübertretungen und Fahrpausen anzeigen. Gibt es das auch bei Zügen? Antwort: Ja, jede Lokomotive besitzt ein Datenaufzeichnungsgerät.
- Übermüdung am "Steuer"
Frage: Übermüdung am Steuer ist eine häufige Unfallursache auf der Straße. Kann dies auch auf der Schiene passieren. Antwort: Nein, jede/r Lokführer/in muss vorgeschriebene Ruhezeiten einhalten.
- Streckenkenntnis
Frage: Mangelnde Ortskenntnis führt in vielen Fällen auf der Straße zu Unfällen. Kennen sich Lokführer/innen überall aus. Antwort: Ja, sie müssen für die von ihnen befahrenen Strecken Streckenkenntnisse nachweisen und in bestimmten Abständen erneuern.
Ökologie
- Feinstaub
Frage: Wie hoch ist die Feinstaubbelastung durch die Eisenbahn? Antwort: Bahnen und Busse vermeiden täglich 18 Mio. PKW-Fahrten. Hinweis: Unser Antwortenkatalog dient lediglich der Information. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Sie hier. |
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Aktuelles |
| Jubiläum: 175 Jahre Deutsche Eisenbahnen |
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